Bitte lies dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Mit Buchung einer Reitstunde bei Westerntraining Marie Frey (im Folgenden „Trainerin“) erklärst du dich einverstanden mit allen unten stehenden Punkten.

 

1. Der Unterricht findet in der Regel auf dem Gelände der Stallgemeinschaft Fohlenweide, Fohlenweide 1, 83624 Otterfing statt. Ob für die gebuchte Reitstunde der Reitplatz oder die Reithalle oder in Ausnahmefällen andere Örtlichkeiten in unmittelbarer Nähe genutzt werden, obliegt der Trainerin.

2. Auf dem Gelände „Fohlenweide 1“ hat sich der Reitschüler an die geltende Hausordnung zu halten und Inventar und Ausrüstung pfleglich zu behandeln. Fremde Pferde sind weder zu streicheln noch zu füttern.

3. Dem Schulpferd und den anderen Pferden auf dem Gelände ist kein Futter (Leckerli, Karotten, Äpfel etc.) zu füttern!

4. Stallungen, Koppeln und Paddocks, sowie alle Bereiche, in denen sich Pferde aufhalten, sind nur auf Anfrage und ggf. in Begleitung zu betreten.

5. Terminanfragen müssen bis spätestens Samstag vor der betreffenden Woche an Westerntraining Marie Frey gerichtet werden. Dies garantiert jedoch nicht, dass eine Stunde in der gewünschten Woche auch verfügbar ist.

6. Reitstundenbuchungen und Anliegen sind sonntags nicht erwünscht und werden ausdrücklich nicht beantwortet und nicht bearbeitet. Dies gilt auch für Terminabsagen.  Anfragen werden nur von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 19:00 Uhr beantwortet.

7. Volljährigen Reitschülern wird dringend das Tragen eines sicheren und passenden Reithelms mind. EN-Sicherheitsnorm 1384 empfohlen. Für minderjährige Reitschüler besteht ausdrücklich eine Helmpflicht. Reitschülern, die von der Trainerin als Anfänger eingestuft werden, kann unabhängig vom Alter das Tragen eines Helms vorgeschrieben werden.

8. Vorgeschrieben sind feste Schuhe, die über die Knöchel reichen, mit flachen Absätzen. Sneaker o.ä. sind nicht geeignet. Kann die Reitstunde aus ausrüstungsbedingten Gründen nicht stattfinden, ist sie vom Reitschüler in vollem Umfang zu bezahlen.

9. Der Reitschüler ist sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, bei dem auch Unfälle passieren können. Die Trainerin verpflichtet sich, stets alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen einzuhalten und durchzuführen. Den entsprechenden Anweisungen und Verboten ist unbedingt folgezuleisten.

10. Eine private Unfallversicherung ist erforderlich. Mit Buchung einer Reitstunde verpflichtet sich der Reitschüler, eine solche für sich abzuschließen.

11. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd für eine gebuchte Reitstunde.

12. Ob das Pferd alleine oder unter Aufsicht für den Unterricht vorbereitet wird, wird individuell besprochen. Andernfalls ist Beginn der Reitstunde die vereinbarte Uhrzeit und das Pferd bereits gesattelt (z.B. aus einer vorhergehenden Stunde).

13. Die Trainerin entscheidet über den Inhalt der Unterrichtsstunde und die Einstufung des Reitschülers hinsichtlich seines reiterlichen Niveaus. In der ersten Stunde wird eine Einschätzung darüber vorgenommen, in welches Level der Reitschüler eingestuft werden kann. Es besteht kein Anspruch darauf zu reiten, wenn aus Sicht der Trainerin die erforderlichen Voraussetzungen dazu nicht erfüllt sind. Ob und wann der Reitschüler in der Lage ist, frei, also ohne Führseil oder Longe, zu reiten, obliegt der Trainerin.

14. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Unterricht auf Schulpferden kann jeder Reitschüler leider nur zeitlich befristet aufgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Fortführung der Ausbildung, wenn aus Sicht der Trainerin organisatorische Gründe dagegensprechen.

15. Reitstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden in vollem Umfang berechnet, wenn es nicht gelingt, die Stunde noch anderweitig zu vergeben.

16. Die Trainerin kann in Ausnahmefällen die Reitstunde aufgrund von Regen, Schneefall, Sturm oder extremer Hitze absagen, wenn es nicht möglich ist, auf die Reithalle auszuweichen.

17. Die Reitstunden sind immer direkt vor oder im Anschluss an die Reitstunde in Bar zu bezahlen. In Absprache kann die Bezahlung per Überweisung direkt im Anschluss per Sofort-Überweisung oder vorab erfolgen. Marie Lena Frey, IBAN: DE07 7016 6486 0000 7756 57, BIC: GENODEF10HC, bei der VR-Bank München Land.

18. Preise für Reit- oder Bodenarbeitsstunden sind hier nachzulesen. Preisanpassungen werden nicht unbedingt explizit kommuniziert, da sie jederzeit transparent einsehbar sind.